AGB

§ 1 Allgemeines

(1) Für sämtliche Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden gelten ausschließlich und unabhängig von der Art der Bestellung (Telefon, Fax, E-Mail, Internet oder Ladengeschäft) unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden:„AGB“).

(2) Kunde im Sinne der AGB ist sowohl der Verbraucher als auch der Unternehmer. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB.

(3) Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Die Vorstellung unserer Produkte im Online-Katalog des Online-Shops sowie in Rundschreiben, Newslettern, Katalogen und sonstigen Inseraten ist unverbindlich und freibleibend. Die Darstellung unserer Produkte in diesen Medien stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern lediglich eine Einladung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden (invitatio ad offerendum).

(2) Bei einer Bestellung im Online-Shop gibt der Kunde durch Anklicken des Buttons „Jetzt kaufen“ ein verbindliches Kaufangebot für die im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Wir ermöglichen dem Kunden vor Versendung der Bestellung, die Bestellung auf ihre inhaltliche Richtigkeit, insbesondere auf Preis und Menge, zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Der Kunde erhält nach dem Absenden seiner Bestellung eine Bestellbestätigung (= Bestätigung des Eingangs der Bestellung), welche noch keine Annahme des Kaufangebots durch uns bedeutet. Der Kaufvertrag kommt durch Zusendung einer separaten Auftragsbestätigung innerhalb von einem Werktag oder durch Zusendung der Ware zustande. Für den Vertragsschluss stehen folgende Sprachen zur Verfügung: Deutsch, Englisch, Französisch und Spanisch.

Wir übersenden dem Kunden nach Vertragsschluss eine Bestellbestätigung und Angaben zur Bestellabwicklung. Der Kunde ist verpflichtet, alle zur Kaufabwicklung getätigten Daten und Informationen (z.B. Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc.) wahrheitsgemäß anzugeben. Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen.

(4) Wir speichern den Vertragstext und senden dem Kunden die Bestelldaten nebst den AGB und der Widerrufsbelehrung (siehe http://www.thoma-components.de\XXXXX) per E-Mail zu.

(5) Sollte sich herausstellen, dass die Ware nicht verfügbar ist, obwohl ein entsprechendes Deckungsgeschäft abgeschlossen wurde, behalten wir uns vor, den Kaufvertrag nicht zu erfüllen. In einem solchen Fall erhält der Kunde unverzüglich Nachricht. Eventuell bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden werden gutgeschrieben und auf Wunsch unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche des Kunden uns gegenüber sind ausgeschlossen.

§ 3 Lieferbedingungen

(1) Die Lieferung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erfolgt ab einem Bestellwert von 500,00 Euro versandkostenfrei. Für Lieferungen mit einem Bestellwert unter 500,00 Euro berechnen wir die Transportkosten. Die Lieferung von Ware außerhalb Deutschlands erfolgt nach Berechnung der entstehenden Lieferkosten.

(2) Bei Lieferungen in die Schweiz sowie sonstige Länder, die nicht Mitglied der EU sind, fallen zusätzliche Zölle und Gebühren an.

(3) Bei sehr eiligen Sendungen liefern wir auf Wunsch des Kunden per Express. In diesem Fall berechnen wir dem Kunden die entstandenen Mehrkosten.

(4) Sollte auf Grund des Gesamtvolumens oder -gewichts der bestellten Ware eine Lieferung per Spedition nötig sein, so erfolgt diese frei Bordsteinkante. Zusatzabsprachen bezüglich weiterer Lieferleistungen (Transport in die Wohnung) sind vom Kunden mit der jeweiligen Spedition direkt zu treffen. Zusätzliche Kosten sind vom Kunden selbst zu tragen.

(5) Ist der Kunde Unternehmer, erfolgt die Lieferung auf Gefahr des Kunden. Dies gilt auch bei Teillieferungen. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware erst mit der Übergabe der Sache an den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

(6) Wir behalten uns bei negativer Verfügbarkeit Teillieferungen in für den Kunden zumutbarem Umfang gegen gesonderte Rechnungsstellung vor.

(7) Soweit eine Mitwirkungspflicht des Kunden notwendig ist, beginnt die Lieferfrist nicht zu laufen, bevor der Kunde diese Pflicht erfüllt hat.

(8) Leistungshindernisse, die nicht dem Risikobereich einer Vertragspartei zuzurechnen sind, befreien die Vertragsparteien für die Dauer der Störung und den Umfang ihrer Wirkung von den gegenseitigen Leistungspflichten. Als Leistungshindernisse gelten Streiks und Aussperrungen, höhere Gewalt, Unruhen, kriegerische oder terroristische Akte, behördliche Maßnahmen sowie sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse. Diesen Ereignissen stehen unvorhersehbare und nicht von uns zu vertretende Ereignisse (z.B. Lieferverzögerungen der Vorlieferanten, Rohmaterial oder Energiemangel, wesentliche Betriebsstörungen etwa durch Zerstörung des Betriebs im Ganzen oder wichtigen Abteilungen oder durch den Ausfall unentbehrlicher Fertigungsanlagen) gleich, wenn sie uns die Lieferung unzumutbar erschweren oder vorübergehend unmöglich machen. Im Falle einer Befreiung von der Leistungspflicht ist jede Vertragspartei verpflichtet, die andere Partei unverzüglich zu unterrichten und die Auswirkungen für die andere Vertragspartei im Rahmen des Zumutbaren so gering wie möglich zu halten. Wird die Leistung dauerhaft unmöglich, stehen dem Kunden die gesetzlichen Ansprüche in Folge der Unmöglichkeit zu.

(9) Wird bei Lieferungen ungerechtfertigt die Annahme verweigert, eine falsche Lieferadresse angegeben oder die Ware bei ordnungsgemäßer Auftragsabwicklung unsererseits aus anderen vom Kunden verschuldeten Gründen nicht angenommen bzw. nicht zugestellt, ist der Kunde verpflichtet, sämtliche anfallenden Frachtkosten und -gebühren zu tragen.

(10) Die Ware ist sofort nach Empfang durch den Kunden oder seinen Beauftragten auf Vollständigkeit und Transportschäden zu untersuchen. Festgestellte Transportschäden sind uns unverzüglich anzuzeigen. Verpackungsschäden muss sich der Kunde bei Annahme der Ware von dem Transportunternehmen schriftlich bestätigen lassen.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Ist der Kunde Verbraucher, sind Preisänderungen zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Monate liegen. Ändern sich danach bis zur Lieferung die Löhne oder die Materialkosten, sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu ändern. Der Kunde ist zum Rücktritt berechtigt, wenn eine Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt. Ist der Kunde Unternehmer gilt der vereinbarte Preis. Hat sich der Preis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch eine Änderung des Marktpreises oder durch Erhöhung der von in die Leistungserbringung einbezogenen Dritten verlangten Entgelte erhöht, gilt der höhere Preis. Liegt dieser 20 % oder mehr über dem vereinbarten Preis, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht muss unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend gemacht werden.

(2) Die Gesamtvergütung ist vollständig im Voraus zu entrichten, Sollte nach einer verbindlichen Bestellung der Zahlungseingang nicht innerhalb von 4 Kalenderwochen ab Bestelldatum erfolgen, sind wir berechtigt von dem Kaufvertrag zurück zu treten.

(4) Die Ablehnung von Schecks und anderen unbaren Zahlungsmitteln behalten wir uns vor.

(5) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Ist der Kunde Unternehmer, ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

(1) Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an dem Kaufgegenstand bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.

(2) Ist der Kunde Unternehmer, behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen den Besteller vor, auch wenn die konkrete Ware bereits bezahlt wurde.

(3) Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.

(4) Ist der Kunde Unternehmer, tritt er uns für den Fall der Weiterveräußerung / Vermietung der Vorbehaltsware schon jetzt bis zur Erfüllung aller unserer Ansprüche, die ihm aus den genannten Geschäften entstehenden Forderungen gegen seine Kunden zur Sicherheit ab. Bei einer Verarbeitung der Vorbehaltswaren, ihrer Umbildung oder ihrer Verbindung mit einer anderen Sache erwerben wir unmittelbar Eigentum an der hergestellten Sache, die dann ihrerseits als Vorbehaltsware gilt.

(5) Übersteigt der Wert der Sicherung unsere Ansprüche gegen den Besteller um mehr als 20 %, so haben wir auf Verlangen des Bestellers und nach unserer Wahl uns zustehende Sicherheiten in entsprechendem Umfang freizugeben.

§ 6 Rückgaberechte

(1) Es gilt das gesetzlich vorgeschriebenen 14-tägigen Widerrufsrecht. Das Widerrufsrecht findet keine keine Anwendung bei speziell für den Kunden angefertigte Ware, wie z.B. Ersatzteile für ältere Aufzugsanlagen (Baujahr abzüglich 8-10 Jahre).

(2) Die Ware muss in Originalverpackung sowie sicherer Umverpackung, mit allem Zubehör und ohne Gebrauchsspuren an uns geschickt werden. Thoma Aufzüge GmbH behält sich vor, bei durch Gebrauch offensichtlich wertgeminderten Waren einen Wertersatz in Form einer Minderung der Kaufpreiserstattung einzubehalten bzw. die Rücknahme abzulehnen und die Ware an den Kunden zurückzuschicken.

§ 7 Haftung für Mängel

(1) Ist der Kunde Verbraucher, haften wir bei Vorliegen eines Mangels nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nicht etwas anderes bestimmt ist. Die Gewährleistungsfrist für Mängelansprüche bei Lieferung neuer Sachen beträgt zwei Jahre, die Gewährleistungsfrist für gebrauchte Sachen beträgt ein Jahr. Die Frist beginnt mit Gefahrübergang.

(2) Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist für Neuware ein Jahr, die Gewährleistungsfrist für gebrauchte Sachen beträgt 6 Monate. Die Geltendmachung von Mängelrechten setzt voraus, dass der Unternehmer seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

(3) Sollten Mängel auftreten, kann der Kunde während der Gewährleistungszeit zunächst kostenlose Nachbesserung verlangen. Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, kann der Kunde den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Mangel unerheblich ist. Ist der Kunde Unternehmer, behalten wir uns bei Vorliegen eines Mangels die Wahl der Art der Nacherfüllung vor.

(4) Wir organisieren und bezahlen für Verbraucher innerhalb der EU den Rücktransport mangelhafter Ware innerhalb der Gewährleistungsfrist. Bitte benachrichtigen Sie uns dazu unter der Vertrieb@thoma-components.de. Wir behalten uns vor, im Gewährleistungsfall den Mangel ggf. durch einen Servicepartner der Thoma Aufzüge GmbH beheben zu lassen.

(5) Angaben über die Reparaturdauer sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, es wurde schriftlich ein Termin zur Fertigstellung vereinbart. Während der Reparaturzeit besteht kein Anspruch auf Leihgeräte.

(6) Die übliche und produkttypische Abnutzung von Verschleißteilen etc. unterfällt nicht der Gewährleistung.

(7) Hat der Kunde uns wegen Gewährleistungsansprüchen in Anspruch genommen, und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel auf einem Umstand beruht, der uns nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde, sofern er unsere Inanspruchnahme zu vertreten hat, uns alle hierdurch entstandenen Kosten zu ersetzen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher ist.

(8) Auch wenn die Ware durch uns während der Gewährleistungszeit ausgetauscht wird, so beginnt auch hier die Verjährungsfrist nicht erneut. Vielmehr enden sämtliche Ansprüche zwei Jahre nach der Entgegennahme der zunächst (mangelhaft) gelieferten Ware.

§ 8 Haftung für Schäden

(1) Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden. Unberührt von dieser Einschränkung bleiben ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten) und die Haftung für Verzugsschäden (§ 286 BGB).Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

(2) Der vorgenannte Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbeschränkung gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.

(3) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 9 Erfüllungsort – Rechtswahl - Gerichtsstand

(1) Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz. Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt, soweit sich nicht aus der Sonderregelung des Absatzes 3 etwas anderes ergibt.

(2) Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht mit Ausnahme der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Von dieser Rechtswahl ausgenommen sind innerhalb der Europäischen Union die zwingenden Verbraucher- schutzvorschriften des Landes, in dem der Käufer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, da im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern innerhalb der Europäischen Union das Recht am Wohnsitz des Verbrauchers anwendbar sein kann, sofern es sich zwingend um verbraucherrechtliche Bestimmungen handelt.

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Amts- oder Landgericht Frankfurt am Main. Die Thoma Aufzüge GmbH ist aber auch berechtigt, den Kunden  am allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

§ 10 Verjährung

(1) Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt gem. § 195 BGB drei Jahre. Diese Frist gilt auch für die Gültigkeitsdauer von Gutscheinen und Gutschriften.

(2) Unsere Ansprüche auf Zahlung verjähren abweichend von § 195 BGB in 5 Jahren. Bezüglich des Beginns der Verjährungsfrist gilt § 199 BGB.

 

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